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Stärkung der Praxisanleitung

Förderung der Praxisanleitung für Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)

Die Landesregierung hat sich entschieden, im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes die Praxisanleitung für Schülerinnen und Schüler der praxisintegrierten Ausbildung (PiA), sowohl im Kita-Jahr 2021/2022 sowie im Kita-Jahr 2022/2023 zu vergüten. Gerade für die Auszubildenden in der PiA-Ausbildung, die pro Woche sowohl in der Kindertageseinrichtung als auch in den Fachschulen für Sozialpädagogik sind, ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis durch gezielte Anleitung in der Einrichtung wichtig. Hierzu benötigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, verstanden als Mentorinnen und Mentoren, ausreichend Zeitkontingente.

Mit einer Vergütung von 2.000 Euro pro Jahr pro praxisintegrierter Auszubildender soll diese Arbeit unterstützt werden. Dieser Betrag ist entweder an die Praxisanleitungen weiterzuleiten oder in die Gewährung von Anleiterzeit umzuwandeln.

Anträge für das Förderjahr 2022/2023 können aktuell noch nicht gestellt werden. Die Frist zur Antragsstellung wird entsprechend verlängert.

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an: koordinierungsstelle-gute-kita-gesetz-finanzen@km.kv.bwl.de

Schreiben Praxisanleitung (PDF)

 

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