Förderung der Praxisanleitung für Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)
Die Landesregierung hat sich entschieden, im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes die Praxisanleitung für Schülerinnen und Schüler der praxisintegrierten Ausbildung (PiA), sowohl im Kita-Jahr 2021/2022 sowie im Kita-Jahr 2022/2023 zu vergüten. Gerade für die Auszubildenden in der PiA-Ausbildung, die pro Woche sowohl in der Kindertageseinrichtung als auch in den Fachschulen für Sozialpädagogik sind, ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis durch gezielte Anleitung in der Einrichtung wichtig. Hierzu benötigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, verstanden als Mentorinnen und Mentoren, ausreichend Zeitkontingente.
Mit einer Vergütung von 2.000 Euro pro Jahr pro praxisintegrierter Auszubildender soll diese Arbeit unterstützt werden. Dieser Betrag ist entweder an die Praxisanleitungen weiterzuleiten oder, falls dies im Einzelfall nicht möglich ist, in die Gewährung von Anleiterzeit umzuwandeln, d. h. die entsprechende ununterbrochene Freistellung für die jeweilige anleitende Person (im Durchschnitt zwei Wochenstunden).
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die fachpraktische Anleitung (Praxisanleitung) in einer Kinderbetreuungseinrichtung mit Betriebserlaubnis Paragraph 45 SGB VIII in Baden-Württemberg stattfand/stattfindet und dass sich die angeleitete Schülerin/der angeleitete Schüler sich in der praxisintegrierten Ausbildung befindet (PiA) und tariflich oder entsprechend vergütet werden.
Das Antragsverfahren für das Kindergartenjahr 2022/2023 für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2023 wurde neu und digital aufgesetzt.
Die Antragstellung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist ab dem 12. Mai bis zum 12. Juni 2023 möglich und erfolgt digital über OFT (Online-Formular-Tool).
Anschreiben Träger Praxisanleitung 2. Tranche (PDF)
Für die Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits für das Kindergartenjahr 2021/2022 für den Zeitraum 01. September 2021 bis 31. August 2022 Anträge gestellt haben und einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, stehen folgende ausfüllbare Formulare (Verwendungsnachweis mit Anlage 1 - 4) zur Verfügung.
Anlage
1 - Angaben zur Praxisanleitung (PDF)
Anlage
2 - Angaben zu den angeleiteten Schülerinnen und Schüler (PDF)
Anlage
3 - Nicht angeleitete Ausbildungszeit (PDF)
Anlage 4 - Schulbescheinigung der Fachschule für Sozialpädagogik - die Bescheinigungen der Fachschulen
für Sozialpädagogik über die praxisintegrierte Ausbildung für das Antragsjahr müssen bitte für jede
angeleitete Schülerin und jeden angeleiteten Schüler eingereicht werden.
Der Verwendungsnachweis ist nur vollständig mit den Anlagen 1 bis 4, die Bestandteil dieses Nachweises sind. Die Formulare Anlage 1 bis 3 können je nach Bedarf mehrfach ausgefüllt werden.
Hinweise:
Füllen Sie die bereitgestellten Formulare für den Nachweis bitte elektronisch aus (nicht handschriftlich), anschließend drucken Sie bitte das Dokument aus, unterschreiben es und reichen es in Papierform ein.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Koordinierungsstelle Gute-KiTa-Gesetz Finanzen
PRAXISANLEITUNG
Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart.
Bei Rückfragen zum Förderprogramm richten Sie sich bitte per E-Mail an: Praxisanleitung@km.kv.bwl.de