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Gewährung von Leitungszeit

Im Rahmen des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes hat die Landesregierung mit den kommunalen und freien Kindergartenträgerverbänden entschieden, dass die Vorortsituation für Kita-Leitungen durch Gewährung von Leitungszeit qualitativ verbessert werden.

Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist die Schlüsselfigur für die Qualität in der Einrichtung. Sowohl als Bindeglied zum Träger als auch gemeinsam mit dem Träger und dem Team legt die Leitung das Leitbild und die Qualitätsstandards fest. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption und zugleich auch für die Wirksamkeit der Kita-Arbeit.

Über das Gute-KiTa-Gesetz wird für die Ausübung dieser pädagogischen Leitungsaufgaben ein Zeitsockel finanziert, der den Einrichtungsleitungen über die Träger verbindlich zur Verfügung gestellt werden muss. Dieser Zeitsockel besteht aus einem Grundsockel von sechs Stunden pro Einrichtung plus einer Variablen von zwei Stunden pro Gruppe ab einer zweigruppigen Einrichtung.

Zur (Weiter)Qualifizierung der Leitungen der Kindertageseinrichtungen wird eine Basisqualifizierung für Leitungen angeboten werden.

Die Umsetzung der Gewährung von Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben wird durch das Forum Frühkindliche Bildung (FFB) in der Studie „Qualität durch Leitungszeit“ wissenschaftlich begleitet.

Weitere Informationen: https://www.ffb-bw.de/de/arbeitsbereiche/datenanalyse-und-evaluation/evaluation-der-gewaehrung-von-leitungszeit/

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