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Gewinnung von Fachkräften durch Ausbildungsgratifikation

Klassische Ausbildung:

Die Landesregierung hat sich entschieden, im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern, die im Jahr 2022 ihre Ausbildung in Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen haben, eine einmalige Ausbildungsgratifikation in Höhe von 2.000 Euro auszubezahlen. Dies ist eine Anerkennung für die erbrachten Leistungen während der nicht vergüteten Ausbildungszeit. Die Absolventen der „Praxisintegrierten Erzieherausbildung“ (PIA) sowie Teilnehmer an der Schulfremdenprüfung können daher keine Ausbildungsgratifikation beantragen. 

Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag bei einem baden-württembergischen Träger im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Baden-Württemberg. Der Arbeitsvertrag muss bereits bei Antragstellung drei Monate Gültigkeit haben. Das Beschäftigungsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fortbestehen und darf nicht gekündigt sein. 

Das Antragsverfahren für den Abschlussjahrgang 2022 wurde neu aufgesetzt. Unter folgendem Link können Sie ab sofort Ihren Antrag online stellen:

Antrag auf einmalige Ausbildungsgratifikation

Der Antrag ist online bis spätestens 30.04.2023 zu stellen.

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an:

koordinierungsstelle-gute-kita-gesetz-finanzen@km.kv.bwl.de

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