Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Am 16. September 2019 wurde der Gute-KiTa-Gesetz-Vertrag mit dem Bund unterzeichnet.
Folgende Maßnahmen werden für Baden-Württemberg für die Jahre 2019-2022 umgesetzt:
Qualifizierung von Leitungskräften
Qualifizierte Fachkräfte gewinnen und sichern
Qualifizierung der Kindertagespflege
Förderung eines Kita-Profils Sprache durch zusätzliche Sprachförderkräfte
Förderung von kontinuierlichen Bildungsprozessen durch Kinderbildungszentren
Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in BW durch trägerspezifische, innovative Projekte
Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen