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Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen

Ziel ist es Kindertageseinrichtungen, die sich auf den Weg gemacht haben oder machen, „Inklusion zu leben“, darin zu unterstützen, Mobiliar/Raumausstattung sowie Spiel- und Bewegungsmaterialien, die die Entwicklung und das Zusammenleben und -spielen von behinderten mit nichtbehinderten Kita-Kindern ermöglichen sowie fördern, anzuschaffen; damit die Entwicklung und das Lernen aller Kinder bedarfsgerecht unterstützt wird.

In den Jahren 2021 und 2022 kann hierzu einmalig ein Betrag von bis zu 5.000 Euro pro Kindertageseinrichtung beantragt werden - einmalig entweder im Jahr 2021 oder im Jahr 2022. Der mobile Fachdienst Inklusion (angesiedelt am Forum Frühkindliche Bildung) berät und unterstützt diesbezüglich die Kindertageseinrichtungen.

Derzeit erhalten interessierte Träger Informationen und die Gelegenheit zur Vereinbarung von Beratungsgesprächen.

Interessenbekundung und weitere Informationen

Formular für die Zuwendung im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes: Einmalige Ausschüttung zur Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen

Verwendungsnachweis

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