Ziel ist, eine langfristige Steigerung der Qualität in der Kindertagespflege zu erreichen.
Der Förderungsauftrag umfasst nach § 22 SGB VIII Erziehung, Bildung und Betreuung. Eine umfängliche Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist dafür Grundlage.
Das neue Qualifizierungskonzept basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des deutschen Jungendinstituts (DJI).
Die neue Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 06.April 2021 sieht jetzt eine Qualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten für neue Tagespflegpersonen vor.