Gerade der gelingende Übergang zwischen frühkindlicher Bildung und Grundschule ermöglicht eine erfolgreiche Bildungsbiografien.
Die Zusammenarbeit von Grundschulen und Kindergärten sind den Lehrkräften der Grundschulen und den pädagogischen Fachkräften von jeher ein wichtiges pädagogisches Anliegen.
Mit einer intensiven Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule kann eine gezielte Förderung des Kindes im letzten Kindergartenjahr, basierend auf Erkenntnissen der Einschulungsuntersuchung (ESU), weiterentwickelt werden.
Seit 2012/2013 erhalten die Grundschulen für das Gelingen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule verlässliche Ressourcen (eine Deputatsstunde pro Grundschule). Das Land stellt für die Kindergärten bisher hierfür keine Ressourcen bereit. Zukünftig erhalten pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen für die Durchführung der Kooperation zusätzliche Zeitressourcen. Die VwV wurde in diesem Zusammenhang aktualisiert. Ab sofort erhält jede Kita 2019 eine Vergütung für die Kooperation in Höhe von 1000 €.