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Einschulungsuntersuchung

Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder – das wichtigste Ziel der Einschulungsuntersuchung!

Im vorletzten Kindergartenjahr - Schritt 1:

Mit Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für vielleicht notwendige Fördermaßnahmen.

Wer macht was?

Die Eltern

erklären das Einverständnis

  • für die Befragung der Erzieher/-innen
  • für den Informationsaustausch mit Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und Arzt/Ärztin

und legen bereit:

  • das Impfbuch
  • das gelbe Früherkennungsheft
  • den Elternfragebogen (freiwillig)
  • wichtige Befunde aus früheren Untersuchungen

Die Erzieher/-innen

füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.

Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:

  • den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
  • Fragen zur „Hyperaktivität“

Die Medizinische Assistentin / der Medizinische  Assistent des Gesundheitsamtes

führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung („Screening“) durch zu

  • Körpergröße und Körpergewicht
  • Sprache
  • Motorik
  • Malentwicklung
  • Mengenerfassung
  • Verhalten

bespricht alle Ergebnisse mit dem Arzt/der Ärztin des Gesundheitsamtes

Der Arzt/die Ärztin des Gesundheitsamtes

  • bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
  • informiert die Eltern schriftlich bzw. mündlich über die Untersuchungsergebnisse
  • entscheidet über weitere Untersuchungen und führt sie teilweise selbst durch
  • veranlasst die Durchführung des SETK3-5 bei Kindern mit auffälligen Ergebnissen im Sprach-Screening
  • berät Eltern über Fördermaßnahmen in der Familie
  • bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in, Lehrer/-in und dem Kinderarzt/ der Kinderärztin, wenn die Eltern einverstanden sind.

Im letzten Kindergartenjahr - Schritt 2:

Bei Schritt 2 steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt.

Wer macht was?

Die Erzieher/-innen

aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind.

Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:

  • den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
  • Fragen zur „Hyperaktivität“

Die Kooperationslehrer/-innen

empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren.

Der Arzt/die Ärztin

  • wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
  • begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
  • entscheidet über weitere Untersuchungen
  • führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei
    - ausgewählten Kindern aus Schritt 1
    - Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
    - Kindern ohne Kindergartenbesuch
  • berät Eltern bei Bedarf ausführlich
  • erstellt einen Bericht für
    - die Eltern
    - die Schule
    - den Kindergarten
    - den Kinderarzt bzw. die Kinderärztin

Ziel erreicht!

Weitere Informationen des Sozialministeriums:

Neue Einschulungsuntersuchung

Häufige Fragen zur Einschulungsuntersuchung (PDF)

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