Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder – das wichtigste Ziel der Einschulungsuntersuchung!
Im vorletzten Kindergartenjahr - Schritt 1:
Mit Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für vielleicht notwendige Fördermaßnahmen.
Wer macht was?
Die Eltern
erklären das Einverständnis
- für die Befragung der Erzieher/-innen
- für den Informationsaustausch mit Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und Arzt/Ärztin
und legen bereit:
- das Impfbuch
- das gelbe Früherkennungsheft
- den Elternfragebogen (freiwillig)
- wichtige Befunde aus früheren Untersuchungen
Die Erzieher/-innen
füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.
Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Fragen zur „Hyperaktivität“
Die Medizinische Assistentin / der Medizinische Assistent des Gesundheitsamtes
führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung („Screening“) durch zu
- Körpergröße und Körpergewicht
- Sprache
- Motorik
- Malentwicklung
- Mengenerfassung
- Verhalten
bespricht alle Ergebnisse mit dem Arzt/der Ärztin des Gesundheitsamtes
Der Arzt/die Ärztin des Gesundheitsamtes
- bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
- informiert die Eltern schriftlich bzw. mündlich über die Untersuchungsergebnisse
- entscheidet über weitere Untersuchungen und führt sie teilweise selbst durch
- veranlasst die Durchführung des SETK3-5 bei Kindern mit auffälligen Ergebnissen im Sprach-Screening
- berät Eltern über Fördermaßnahmen in der Familie
- bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in, Lehrer/-in und dem Kinderarzt/ der Kinderärztin, wenn die Eltern einverstanden sind.
Im letzten Kindergartenjahr - Schritt 2:
Bei Schritt 2 steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt.
Wer macht was?
Die Erzieher/-innen
aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind.
Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Fragen zur „Hyperaktivität“
Die Kooperationslehrer/-innen
empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren.
Der Arzt/die Ärztin
- wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
- begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
- entscheidet über weitere Untersuchungen
- führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei
- ausgewählten Kindern aus Schritt 1
- Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
- Kindern ohne Kindergartenbesuch - berät Eltern bei Bedarf ausführlich
- erstellt einen Bericht für
- die Eltern
- die Schule
- den Kindergarten
- den Kinderarzt bzw. die Kinderärztin
Ziel erreicht!