In mindestens 10 Einheiten soll für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der sogenannten „Anfängerschwimm-AG“ der Grundstein auf dem Weg zur Schwimmfähigkeit gelegt werden. Inhaltlich müssen die Wassergewöhnung (Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben) und das Erlernen der Grundfertigkeiten des Schwimmens (Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen) abgebildet werden (Niveaustufen 1 und 2 der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“). Von der Förderung durch die „AG Schwimmen mit Rückenwind“ sollen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I profitieren, die die Anforderungen der Basisstufe Schwimmen (Niveaustufe 3 der Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule) nicht erreicht haben.
Die „Anfängerschwimm-AG“ richtet sich an alle Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe und
Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Die „AG Schwimmen mit Rückenwind“ ist an alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg adressiert.
Bewerbungen für eine Förderung sind noch bis zum 11. Februar 2024 online über die Website der Stiftung Sport in der Schule möglich. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.ssids.de
Materialien zum Thema Anfängerschwimmen können über die Stiftung Sport in der Schule bezogen werden: https://www.ssids.de/schulsport-in-bw/publikationen/katalog/reihe-4/4-sn-12.